Zur Begutachtung der RPVO


Hintergrundinfos:

RPVO-Begutachtung AHS durch den BEV an das BMUKK (pdf)
RPVO-Begutachtung BHS durch den BEV an das BMUKK (pdf)


Präambel:

Der VEV-Bgld. möchte zuallererst klar sagen, dass der Zeitpunkt der Herausgabe des Entwurfes zur RPVO unserer Meinung nach ca. 2 Jahre zu spät ist. Zuerst müssen Gesetze und Verordnungen gemacht und Lehrer geschult werden, danach Umsetzung in die Praxis, also Beginn des neuen Kompetenzorientierten Unterrichtes für die Schüler – am Beginn der Oberstufe um alle 4 Jahre zur Vorbereitung der Neuen Standardisierten Reifeprüfung nützen zu können (wie 2008 auch vom BMUKK versprochen). Da dieser grundlegende Zeitplan gröbstens missachtet wurde, sind Probleme wohl unausweichlich.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist für uns Eltern nicht nachvollziehbar, dass  und ob bereits alle Lehrer über kompetenzorientierten Unterricht ausreichend geschult sind und diese Veränderungen auch im tägl. Unterricht umsetzen können.

Gleichzeitig warnen wir davor, dass Eltern sicher auch nicht zurückschrecken werden, rechtliche Schritte zu ergreifen, falls die neue Reifeprüfung aufgrund mangelnder Organisation und mangelhafter Vorbereitung durch die unterrichtenden Lehrkräfte Schaden erleiden also konkret negative oder deutlich schlechtere als in allen Jahren zuvor erreichen. Es wird unsere Aufgabe sein in solchen Fällen auf Seiten der Schüler und ihrer Eltern mit Rat und tat zu unterstützen. Denn für uns Elternvertreter muss klar sein, dass Schüler nicht zu Opfern einer Systemänderung bei der Reifeprüfung werden dürfen.

Zur Beurteilung durch die unterrichtenden Lehrkräfte ist zu sagen, dass von fachdidaktischer Seite in Deutsch das Vier-Augen-Prinzip gefordert wurde, was im Sinne von uns Eltern richtig und wichtig wäre im Sinne verbesserter Objektivität und Gerechtigkeit. Auch in den Sprachen wäre dies sinnvoll.

Während schon bei der Themenwahl der VWA ein großer Aufwand durch die Einschaltung der Schulbehörde erster Instanz entsteht (erscheint uns absolut unnötig), wird die Beurteilung aller Klausuren ausschließlich den unterrichtenden Lehrkräften überlassen. Dies ist kein Schritt zu Objektivierung und Gerechtigkeit, und wurde wohl nur wegen leichterer Umsetzbarkeit und Kostenersparnis gesetzt.

Offen bleibt die Frage wie die Schulbehörden erster un zweiter Instanz auf auffallend negative Klassendurchschnitte reagieren werden. Aus Sicht der Eltern und Schüler muss dringlich gefordert werden, dass diese Ergebnisse deutliche Konsequenzen für den Unterricht  haben müssen.(Beispiel: in einer Klasse haben 80% der Schüler eine negative Mathematikklausur, ein solches Ergebnis kann nicht ausschließlich Schul der Schüler sein – war hier der Unterricht wirklich eine entsprechende Vorbereitung für eine zentrale Reifeprüfung? Welche Konsequenzen gibt es für die Lehrkraft? Wie wird den Schülern geholfen? Wer ist für die Aufarbeitung verantwortlich?)

 

Zu einigen wesentlichen konkreten Problemen:

Mathematik:

 Wir stellen klar, dass der Begriff approbierte Lehrbücher sich nur auf den –nicht veränderten Lehrplan- bezieht aber in keiner Weise auf die kompetenzorientierte Reifeprüfung. Das heißt, dass alle derzeit im Unterricht verwendeten Lehrbücher zwar wie gesetzlich vorgeschrieben auf den gültigen Lehrplan abgestimmt sind, aber nur 2 Lehrbücher so aktuell sind, dass sie wirklich genau aif die geforderten Grundkompetenzen eingehen und diese für Schüler verständlich klar auszeichnen und erklären.

Es ist nicht akzeptabel, dass Eltern nun wieder finanzielle Belastungen durch den Ankauf von 2 verschiedenen Rechnern für den Mathematikunterricht.

Deutsch:

Wir wiederholen zum zigsten Mal unsere grundsätzliche Kritik an der Deutschklausur, da die geforderten Kompetenzen fast hauptsächlich journalistische Textformen einfordern und die Klausur keinerlei Basisliteratur des deutschsprachigen Raumes abbilden wird (siehe auch Kritik IG-Autoren).

Die Textlänge ist vorgegeben, muss natürlich auch eine eindeutige Mindestgrenze nach unten beinhalten, aber warum eine Überschreitung der Textlänge um mehr als 10% nach oben, also längerer Text bestraft werden soll, ist für uns nicht nachvollziehbar und erscheint uns pädagogisch unsinnig.

Fremdsprachen:

In den Fremdsprachen bleibt die grundsätzliche seit vielen Jahrzehnten bestehende Kritik, dass Schüler die mündliche Ausdrucksfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit, die beim Erlernen jeglicher Fremdsprache eigentlich im Vordergrund stehen sollte, weiterhin zu kurz, wird durch die Klausur nicht wirklich abgefragt und wird daher auch im täglichen Unterricht der Zukunft viel zu wenig geübt werden. Texte hören, verstehen und auch schreiben können, sind zwar allesamt wichtig, aber die verbale Konversation und Kommunikation ist die Allerwichtigste Kompetenz einer Sprache.

Der Einsatz von absichtlichen Störgeräuschen entspricht keiner wirklichkeitsnahen Alltagssituation uns ist aus unserer Sicht abzulehnen.

Das allgemeine Verbot des Interneteinsatzes ist nachvollziehbar, muss aber konkret an den Standorten klar definiert und umsetzbar sein und vorallem für alle Schüler gleich sein(siehe Berichterstattung wg. Störsender).

 

Zur RPVO

Allg.Teil:

…unter Berücksichtigung schulautonomer pädagogischer Schwerpunkte …

                  Diese Berücksichtigung können wir im Detail nicht erkennen und widerspricht der Standardisierung. Sie ist nur durch die 9 Cluster im BHS-bereich abgebildet.

Die notwendige Novellierung des Prüfungstaxengesetzes darf nicht durch Streichung von notwendigen Stunden erfolgen wie im Entwurf geplant durch Entfall der Arbeitsgruppen zw. schriftl. und  mündl. Klausur.

Besonderer Teil:

VWA: Prüfungsgebiet soll dem Bildungsziel der AHS entsprechen – was heißt das im Detail, wo ist das  Bildungsziel der AHS definiert und wie ist das im entsprechenden Fach auszulegen ?

VWA grundsätzlich Einzelarbeiten während im BHS-bereich grundsätzlich Teamarbeiten vorherrschen – woraus erklärt sich dieser Unterschied????

 

Die Beurteilung der VWA: die Präsentationskompetenz und Diskursfähigkeit der VWA im Rahmen der mündl.Klausur sind Teil der VWA und in die Benotung einzubeziehen.

Zu §7: ..sind als Einheit zu betrachten ..

(also … Einheit oder mit einbeziehen, das ist nicht das Gleiche)

Wozu die umständliche Art der Genehmigung durch Schulbehörde erster Instanz – im Sinne von Schulautonomie soll die Entscheidung an der Schule bleiben, durch Direktor und/oder Fachlehrergruppe. Das bedeutet auch eine Vereinfachung, die Sammlung in einer Datei, die natürlich auch den Schulbehörden zugängig ist, sollte beibehalten werden.

Definition der Zitierregeln, aufgrund der vielfältigen verschiedenen Regeln schlagen wir vor: Die Zitierregeln  werden vom betreuendem Lehrer ausgewählt und der Maturakommision vorgelegt.

Zu §8/ §9  Die betreuende Lehrkraft kann nur ein Betreuungsprotokoll ausfüllen, wenn sie den Schüler öfter als 2 mal trifft : Erstes Treffen –Themenwahl und Charakterisierung , letztes Gespräch ist Abschluss und Vorbereitung für Präsentation und vorallem Diskussion:

VORSCHLAG: Mindestens 5 Gesprächstermine zw. Schüler und Lehrer: 4 für die Schriftl. Arbeit, eines für Präsentation und Diskussion vorallem .Fünf ist absolut minimal und nicht zu unterschreiten –   (aus der Perspektive eines ehemaligen Univ.Ass. der auch mal wissenschaftlich gearbeitet hat.)

DRINGENDE FORDERUNG   mind.5

Die Themen Ausbesserung und neue Themenwahl sind unklar, praktisch kaum durchführbar und rein theoretisch und natürlich muss es Teil der Aufgabe des betreuenden Lehrers sein auf Mängel hinzuweisen und so die Chance auf Verbesserung zu geben, und daher ist das Ziel eine positive Note: HIER SPRECHEN THEORETIKER.

Wir Eltern verwehren uns absolut dagegen, dass hier geplant ist, dass eine Lehrkraft zusieht wie sich ein Schüler auf einen Irrweg begibt und Fehler macht, ohne ihn davon abzuhalten.

Schüler gehen in die Schule um etwas zu lernen, das betrifft auch die VWA – eben die erste fast wissenschaftliche Arbeit als Vorbereitung für ein Studium. Ziel der Schule ist das Lehren, würden alle Schüler bereits alles können, wäre sie unnötig.

Letzter Absatz Seite 6 enthält einen groben Sinnfehler, da es dort heißt: Bei Wiederholen der letzten Schulstufe =  8.Klasse, ist nur eine neue vorwissenschaftliche Arbeit nötig,  wenn die VWA negativ war:  Wie kann sie negativ sein, wenn sie noch nicht beurteilt wurde ??? Die Wiederholung der 8.Kl. bedeutet der Kandidat ist NICHT zur Matura angetreten und kann folglich daher keine Note der VWA haben , da diese erst nach der mündl. Klausur feststeht.

 

VORSCHLAG für Notenfindung der VWA:

Dreiteilig:  Schriftliche Arbeit, Präsentation und Diskussion ev. auch zweiteilig. Gemeinsam ist undurchführbar. Letzter Satz §9 ist nicht sinnvoll. (unterschiedliche Begabungen und auch unterschiedl. Kompetenzen!!!!).

Praxisbeispiele: schriftliche Ausdrucksfähigkeit mittelgradig aber mündliche Präsentation und Diskussion toll, schriftlich top – Mitarbeit akadem. Eltern ist ja möglich !!! und mündl.Präsentation mäßig – das muss in der Note reflektiert werden, sonst widerspricht es den Ideen von Transparenz und Objektivierbarkeit.

ÜBERMITTLUNG der Prüfungsfragen: §13

Elektronisch oder physisch – wie wird bei beiden die Sicherheit festgelegt – Computerhacken versus Diebstahl der Unterlagen – alles aus Nachbarländern bereits bekannt.

 

§ 15 Klausurprüfung in Unterrichtssprache

Das Verbot des Internets ist notwendig, wird aber bei schul-WLANs und ähnlichem eine Reihe von Gesetzesänderungen erfordern – siehe Thema Störsender oder die Prüfung erfolgt in den PC-Räumlichkeiten.

§ 15 und §16

WÖRTERBÜCHER In Deutsch ja in ENGLISCH nein, ???  Was ist hier der tiefere Sinn ???

 

Definition Fremdsprachenwörterbücher bei den schriftlichen Teilen und richtige Anwendung eines Wörterbuches ist die am häufigsten angewendete Alltagskompetenz einer Sprache – wir alle machen das im Berufsleben so – man muss dafür durchaus intelligent sein – es ist eine Kompetenz !!!

 

GENERELL  zu SPRACHEN:

WIE Wird der Legasthenikererlass umgesetzt  ?

Wie kann der Mangel in einer Kompetenz z.B. Orthografie durch andere z.B. gute mündliche Ausdrucksfähigkeit kompensiert werden. Das  IST UNBEDINGT notwendig, wenn wir von Bildungsgerechtigkeit reden wollen.

 

LATEIN u. GRIECHISCH:

Inwieweit ist das Üben der Interpretation von Texten bereits überall tägl.Bestandteil des Unterrichts, (vorrangig ist wohl immer noch im Unterricht die Übersetzungsarbeit).

MÜNDLICHE KLAUSUR

INFORMATIK

Dieses Fach soll nur mündlich maturabel sein ? Ist das nicht etwas schweirig?

Außerdem gibt es Schulen mit einem schulautonomen Schwerpunkt in Informatik, wo auch – wie in anderen bei Biologie- Schularbeiten geschrieben werden – bei der Matura ist dann aber nur mündlich möglich?

Die verkürzte Vorbereitungszeit in lebenden Fremdsprachenauf 15 min erscheint gedeanklich nicht nachvollziehbar, der monologische Teil in einer Fremdsprache bedarf einer guten Vorbereitung und auch eventuell mögliche Fragen sind hier in ihrer Beantwortung zu überlegen.

Dies ist auch im wissenschaftlichen Bereich der Universitäten so – die Vorsitzendenund das Publikum dürfen Fragen stellen, aber viele Fragen sind vorgezeichnet und erwartet. So ist wohl auch bei der Matura. Wir plädieren für Beibelassen der 20minütigen Vorbereitungszeit.

Die Definition …höherwertige elektronische Hilfsmittel … Abschnitt 5 erscheint sehr ungenau definiert.

Gnerell gibt es keine klaren Richtlinien für die dzt. sehr beliebten und häufigen Laptopklassen also Klassen, die sowohl die schulische als auch Hausarbeit vorrangig am Laptop ausführen. Klare Regeln fehlen komplett in der RPVO. Es muss dieser Technologieeinsatz in allen Fächern in denen er  im tägl. schulischen Einsatz umfangreich verwendet wird auch in der standdardisierten Reifeprüfung abgebildet werden – nicht nur in Mathematik, auch ganz besonders in den Sprachen.

 

 27.Februar 2012                                            Dr.Susanne Schmid

                                                                      Für den VEV-Bgld.

VEV Burgenland