Modulare Oberstufe
Grundsätzliches
- Eine „intelligente“ Modulare Oberstufe dient einer verstärkten Individualisierung und persönlichen Schwerpunktsetzung und besteht aus einem Kurssystem, das den Schülern durch eine reiche Auswahl an angebotenen Zusatzmodulen größeren Spielraum für die Behebung von Schwächen ebenso einräumt wie für die Entwicklung der eigenen Begabungen
- Mit den zusätzlichen Ressourcen, um die AHS-Schüler im derzeitigen System betrogen werden (20 % weniger Lehrerstunden pro Jahr und Schüler gegenüber der BMHS), ließe sich ein reichhaltiges Zusatzprogramm anbieten: von der individuellen Förderung bei Leistungsschwächen, die private Nachhilfe überflüssig machen müsste, über Angebote, die speziellen Interessen gerecht werden, bis zur individuellen Förderung von besonderen Begabungen und auch z.B. einer gezielten Vorbereitung auf spezifische Zugangsprüfungen an Universitäten.
- In einer „intelligenten“ modularen Oberstufe wird ganztägiger Schulbetrieb angeboten, ohne dass die Schüler zwangsweise ganztägig „verschult“ werden.
Definition des Begriffes „Modul“
- Ein Modul umfasst den Lerninhalt eines Semesters. Statt einer Zerstückelung in zwei „Pseudomodule“ pro Semester mit resultierender Prüfungs- und Test- „Orgie“ wird der bestehende Lehrplan der Oberstufe von einer Lehrplankommission semesterweise segmentiert und ebenso semesterweise beurteilt.
- Jedes Modul kann grundsätzlich zu jedem beliebigen Zeitpunkt absolviert werden (wenn es stundenplanmäßig möglich ist auch mehrere Module eines Faches gleichzeitig). Nur wo dies aus inhaltlichen Gründen zwingend ist (z.B. in den ersten Lernjahren der in der 5. Klasse neu begonnenen Fremdsprache) sind Module als „aufsteigend“ definiert und müssen dementsprechend in der vorgesehenen Reihenfolge absolviert werden.
Nachholmöglichkeiten
- Eine Tilgung negativer Beurteilungen kann durch eine Wiederholungsprüfung zu Beginn des jeweils folgenden Semesters erfolgen.
- Wiederholungsprüfungen sind nicht wiederholbar.
- Im Rahmen der Reifeprüfung können maximal zwei nicht positiv absolvierte Module als Wiederholungsprüfungen abgelegt werden.
- Für die Absolvierung der 5. – 8. Klasse bis zur Zulassung zur Reifeprüfung stehen maximal 12 Semester zur Verfügung.
- Pro Termin dürfen höchstens zwei Wiederholungsprüfungen absolviert werden. Der Klassenverband bleibt aber in jedem Fall erhalten, weil alle positiv beurteilten Module ihre Gültigkeit behalten, und überhängige (d.h. über die erlaubte Zahl von zwei hinausgehende) Wiederholungsprüfungen auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Darüber hinaus kann ein nicht positiv beurteiltes Modul, das nicht dem Kernbereich angehört, (zu einem beliebigen Zeitpunkt) durch ein anderes Modul ersetzt werden. Der leidige Begriff des „Sitzenbleibens“ wird damit obsolet.
- Nur „Kernmodule“ (siehe unten) müssen, wenn sie auch nach einer Wiederholungsprüfung nicht positiv beurteilt werden können, (zu einem beliebigen Zeitpunkt) wiederholt werden.
- In aufsteigenden Modulen (z.B. in der ab der 5. Klasse gewählten Fremdsprache) tilgt ein positiver Abschluss des Sommersemesters automatisch eine allfällige negative Beurteilung des vorangegangenen Wintersemesters.
Organisatorische Abwicklung
- Der bestehende Fächerkanon wird in drei „Bereiche“ eingeteilt, aus denen auf dem Weg bis zur Reifeprüfung jeweils eine Mindestanzahl von Stunden absolviert werden muss:
- ein verpflichtender „Kernbereich“ deckt die Allgemeinbildung ab,
- ein „typenbildender Bereich“ sorgt für die begabungs- und interessensadäquate Differenzierung und
- ein „Ergänzungsbereich“ ermöglicht jedem Schüler völlig individuelle Schwerpunktsetzungen innerhalb des bestehenden Fächerkanons bzw. Ausweitungen über diesen hinaus.
- Die Offenheit und individuelle Gestaltbarkeit des Ergänzungsbereiches (er kann sich aus Wahlmodulen und über das erforderliche Kontingent hinaus absolvierten typenbildenden Modulen zusammensetzen) garantiert dabei eine echte, personenadäquate Begabungsförderung
- Die Gesamtsumme der bis zur Reifeprüfung verpflichtend zu absolvierenden Stunden ergibt sich aus den derzeitigen Stundentafeln der Oberstufe.
- Um dem Prinzip der Vielfalt Rechnung zu tragen, erscheint eine schulautonome Weichenstellungen am Standort durch die Schulpartner im SGA sinnvoll:
- Festlegung der stundenmäßigen Dotierung sowie der geforderten Kontingente an Basismodulen (Kernbereich und typenbildender Bereich)
- Flexible Anwesenheitsregelungen
- Dauer der Unterrichtseinheiten (bei einer Kürzung auf 45 Minuten könnten die Lehrer z.B. kostenneutral zu einer wöchentlichen Teamsitzung und einer Coaching-Stunde verpflichtet).
Die Bildungsplattform „Leistung & Vielfalt“ ist jederzeit in der Lage und bereit, konkrete Umsetzungsbeispiele zu liefern bzw. bei der Erstellung schulautonomer Modelle Hilfestellung zu leisten.